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Geschäftsbedingungen

IVR Strahltechnik GbR
Hofstraße 64
40723 Hilden

ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die
Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Spätestens mit der
Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind
freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Bei den Inhalten von uns
herausgegebener Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw., handelt es sich nicht um Zusicherungen, es sei denn, derartige
Angaben werden in unserem Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

PREISE
Die Preise werden in EURO gestellt, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, berechnet ab Werk, zuzüglich
Verpackungs- und Versandkosten sowie etwaiger Montagekosten. Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot,
welches freibleibend ist. Letztendlich gilt der am Liefertag gültige Listenpreis.

LIEFERZEIT
Die auf der Bestellung angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Bei Verkäufen ab Werk gelten die Liefertermine mit der Meldung der
Versandbereitschaft als eingehalten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder
deren Unterlieferanten auftreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behebung der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages ganz oder teilweise
zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote
sowie sonstige Umstände gleich, die nicht von uns beeinflußt werden können und die uns die Lieferung unzumutbar
erschweren oder unmöglich machen.

VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG
Verpackung, Versandweg und Beförderungsmittel sind mangels besonderer Vereinbarungen unserer Wahl überlassen. Soweit
nicht anders vereinbart, erfolgt eine Verpackung gegen handelsüblichen Aufpreis. Die Gefahr geht spätestens mit Beginn der
Versendung oder des Eigentransportes auf den Besteller über oder wenn die Ware als abhol- bzw. versandbereit gemeldet wird.
Eine vereinbarte Übersendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Leistungsort ist der Sitz der Firma IVR.

GEWÄHRLEISTUNG
Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware, verdeckte Schäden innerhalb von 48 h
erhoben werden, da andernfalls keine Ansprüche hieraus geltend gemacht werden können. Im übrigen verjähren
Gewährleistungsansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Anlieferung. Soweit Mängel nicht form- und fristgerecht genannt
werden, können keine Ansprüche hieraus geltend gemacht werden. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche
bezeichnet werden. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern,
Nachbesserungen durchzuführen oder den Kaufpreis zu vergüten, wobei uns die Ware zur Verfügung zu stellen ist. Bei
Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller die Vergütung herabsetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

HAFTUNG
Wird uns die Erfüllung des Vertrages vor Gefahrübergang infolge unvorhergesehener Hindernisse ganz oder teilweise
unmöglich, so kann der Besteller bei gänzlicher Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten, wobei die beidseitig schon
erbrachten Leistungen zu erstatten sind; bei teilweiser Unmöglichkeit angemessene Minderung verlangen. Wird uns aufgrund
nicht zu vertretender Hindernisse die Lieferung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von unserer
Leistungspflicht frei. Der Besteller kann ferner zurücktreten, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die
Behebung oder Nachbesserung eines von uns zu vertretenden, anerkannten oder nachgewiesenen Mangels im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos haben verstreichen lassen und ein weiteres Festhalten am Vertrage
für den Besteller als unzumutbar zu betrachten ist. Bei Lohnarbeiten haften wir maximal mit dem Auftragswert der
Werkstücke. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung kann der Besteller nur geltend
machen, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Höhe
nach beschränkt sich der zu ersetzende Schaden auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden, jedoch begrenzt auf den Wert der verspäteten oder unterbliebenen Warenlieferung. Abgesehen von den in diesen
Geschäftsbedingungen geregelten Fällen sind alle Ansprüche des Bestellers auf Wandlung, Minderung, Rücktritt oder
Schadensersatz, insbesondere auch wegen Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

ZAHLUNG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, VERZUG
Die Rechnungen, die Lohnarbeiten betreffen, sind sofort rein netto nach Rechnungsdatum zahlbar. Ansonsten sind
Rechnungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Wechsel und Schecks gelten nur bei entsprechender
Vereinbarung als Zahlungsmittel. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Aufrechnung des Be-
stellers ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Besteller nicht zu. Ist der Besteller kein Kaufmann, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht insoweit zu, als es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Bei verspäteter Zahlung hat der Besteller ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Wenn der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage
stellen, so werden alle unsere Forderungen, auch soweit wir dafür Wechsel entgegengenommen haben, sofort fällig. Wir
können in diesen Fällen weitere Lieferungen von vorheriger Zahlung des entsprechenden Kaufpreises einschließlich
Zahlungsrückständen oder der Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig machen.

EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller gegen den Besteller gerichteten
Forderungen vor. Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, sind
wir ohne Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme der Waren berechtigt. Der Besteller darf die Waren im regulären
Geschäftsverkehr weiterveräussern, tritt jedoch hiermit die ihm daraus gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen
sicherungshalber an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren und auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich anzuzeigen.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für beide Teile ist Hilden. Soweit es mit bestehenden Gesetzen in Einklang gebracht werden kann, wird als
Gerichtsstand Hilden – auch für Klagen aus gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie für Klage im Urkunde -, Scheck- oder
Wechselprozess – vereinbart. Wir sind berechtigt, eine unwirksame Klausel oder eine Klausel, deren Wirksamkeit zweifelhaft
ist, durch eine, gemessen an der früheren Klausel, für den Besteller günstigeren Klausel zu ersetzen. Die Änderung wird
wirksam nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung beim Besteller.